Die "BRUTTO statt Netto-Rente"

Die richtige Taktik entscheidet: "Brutto ade, Rente juhe"

Sie haben die Wahl:
Bruttogehalt - Nettogehalt – viele Wünsche und dann auch noch die "Wunsch"-Rente erfüllen:

BruttogehaltRente aufbauen
./. Steuern
./. Sozialabgaben

= Nettogehalt
"1 Euro aus dem Brutto bedeutet ca. 50 Cent Netto übrig für Ihre Vorsorge"

Daher: mit wenig Brutto-Einsatz Ihre Vorsorge erreichen und doppelt profitieren!

"Wunsch"-Vorsorge vom Brutto abziehen und dann noch auf das verminderte Brutto weniger Steuern und Sozialabgaben bezahlen!

Planen Sie deshalb rechtzeitig und richtig für die Zeit danach, wenn Sie auch im Alter finanziell auf der Gewinnerseite stehen möchten.

Mit einem maßgeschneiderten Vorsorgekonzept können Sie nicht nur Ihre finanzielle Freiheit im Alter sichern, sondern bereits heute ihr Einkommen steuerlich deutlich entlasten.

Gemeinsam vorsorgen in einem starken Verbund:

Die Unterstützungskasse für Vereins-, Verbands und Stiftungsmitarbeiter.

Die Unterstützungskasse ist eine gesetzlich anerkannte Versorgungseinrichtung für die Altersversorgung von Angehörigen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.

Was heißt Doppelgarantie?
Sie geht professionell und zuverlässig für Ihre Betriebsrente in die Offensive:

  • Frei wählbarer Monatsbeitrag aus dem Bruttolohn
  • Komplette Befreiung dieses Beitrags von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
  • Garantierter Kapitalerhalt zum Rentenbeginn
  • Wahlweise Investition in eine klassische Rentenversicherung oder in eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Doppelgarantie

Bei einem Wechsel wechselt die Vorsorge ganz einfach mit. Unverhofft kommt oft: deshalb ist ihre Altersversorgung auf alle Eventualitäten vorbereitet:

Die Altersversorgung ist insolvenzgeschützt und Hartz-IV-sicher. Bei einem AG-Wechsel kann Ihre Rentenversicherung nach Beitritt von dem neuen Verein/Verband/Stiftung zur Unterstützungskasse ganz einfach mitwechseln. Die Beitragszahlungen können jederzeit beendet werden.

Doppelt profitieren:
Die Brutto Vorsorgestrategie

Nettogehalt einfacher Beitrag

Bruttogehalt doppelter Beitrag

Ergebnis: mehr als doppelte

"Wunsch"-Rente oder Kapitalzahlung

Höchstleistungen
Das leistet die Unterstützungskasse für Sie:

  • Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente (flexibel ab dem 62. Lebensjahr)
  • Alternativ eine einmalige Kapitalzahlung
  • Im Todesfall vor Rentenbeginn: Rückzahlung aller eingezahlten Beiträge an Hinterbliebene
  • Im Todesfall nach Rentenbeginn: Auszahlung eines Restkapitals an Hinterbliebene nach Vereinbarung

Ihre Vorteile des Vorsorgekonzepts auf einen Blick:

  • Effektives Erreichen Ihrer "Wunsch"-Rente
  • Attraktive Steuerersparnisse durch Bruttosparen
  • Flexibler Renteneintritt zwischen dem 62. Und 67. Lebensjahr
    gekoppelt an den gesetzlichen Renteneintritt)
  • Lebenslange Rentenzahlung, Kapitalzahlung oder Kombination beider Varianten
    (Abstimmung auf die persönliche Lebenssituation bei Renteneintritt)
  • Garantierter Kapitalerhalt
  • Hinterbliebenenschutz
  • Insolvenzgeschützt und Hartz-IV-sicher
  • Mitnahmemöglichkeiten bei Arbeitsplatzwechsel

= Einfach GUT und SICHER!